Das bedeutet, dass wir apothekenpflichtige Rezepte digital verordnen.
Die Rezepte können Sie dann papierlos mit Ihrer Krankenversicherungskarte oder mit der E-Rezept-App in Ihrer Apotheke einlösen.

Aus diesem Grund sind in Zukunft
Rezeptvorbestellungen bzw. die Ausstellung von Rezepten
vor dem Einlesen Ihrer Versicherungskarte nicht möglich!